Wanderweg Jägerstieg

Vorschaubild Wanderweg Jägerstieg

Das Begehen des „Jägerstieges“ und des "Prinzendamm" ist an unten aufgeführten Tagen von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr gestattet (Einlass durch Fußgängerschleuse):

 

Einlass durch Fußgängerschleuse

 

Das Betreten des Truppenübungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und mit dem Verzicht auf jegliche Schadensansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.

 

Auf dem Truppenübungsplatz muss stets mit einer Gefahr durch nicht aufgefundene Blindgänger gerechnet werden. Der Wanderweg darf deshalb nicht verlassen und gefundene Gegenstände dürfen nicht berührt werden! 

 

Im Interesse der Nutzung des Wanderweges wurden geringfügige Truppenbewegungen sowie Instandhaltungsmaßnahmen für die Freigabe des "Jägerstieg" nicht berücksichtigt. Verlassen Sie nicht den Wanderweg, da immer mit Militärverkehr zu rechnen ist!

 

Außerhalb der aufgeführten Zeiten ist, auf Grund des Übungsbetriebes, das Betreten des Jägerstieges/ Übungsplatzes verboten. Unbefugtes Betreten wird strafrechtlich verfolgt. Es wird gebeten, Abfall nicht wegzuwerfen. Änderungen sind jederzeit möglich.

 

 


Auf dem Truppenübungsplatz muss stets mit einer Gefahr durch nicht aufgefundene Blindgänger gerechnet werden. Der Wanderweg darf deshalb nicht verlassen und gefundene Gegenstände dürfen nicht berührt werden!

 

 

Schieß-/ Übungswarnung für den Truppenübungsplatz Altmark in der Colbitz Letzlinger Heide

 

Während der u. a. Zeiten werden auf dem Truppenübungsplatz ALTMARK militärische Übungsvorhaben durchgeführt:

 

Der Truppenübungsplatz ist durch Schranken und Verbotszeichen gesperrt. Ein Betreten und/oder Befahren des TrÜbPI ist nur mit Genehmigung gestattet. Anträge und Rückfragen an Gefechtsübungszentrum Heer, FwStOAngel, Tel.: 039088-90-3700.

 

Unbefugtes Betreten des Übungsplatztes ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

 

Vorsicht!

 

Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr auf dem Übungsplatz!

 

Der zivile Durchgangsverkehr auf der Kreisstraße K1142 ("Heidestraße") muss während der Übungszeiträume mit Behinderungen rechnen. Es besteht erhöhte Unfallgefahr.

 

Die Waldwege "Jägerstieg" und "Prinzendamm" bleiben in den o.g. Zeiträumen für die zivile Nutzung gesperrt.